Kosten für Hebammen-Leistungen
Alle Kosten für Hebammen-Leistungen werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sie haben während der gesamten Zeit der Schwangerschaft, des Wochenbettes und der Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, rechne ich die Leistungen direkt über Ihre Krankenversicherungskarte mit der Kasse ab.
Sollten Sie bei einer Privatkasse versichert sein, bekommen Sie eine Rechnung von mir, die Sie dann an Ihre Privatkasse weiterleiten.
In der Regel erstatten auch die Privatkassen alle Hebammen-Leistungen. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, klären Sie dies bitte vorher direkt mit Ihrer Privatkasse.
Kosten für Akupunktur in der Schwangerschaft
Nur die Kosten für schwangerschaftsbegleitende oder geburtsvorbereitende Akupunktur werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
NEU ab 01.09.2024
Da ich Sie vermutlich ab 01.09.2024 nicht mehr in meinen eigenen Räumen empfangen kann, werde ich dann alle Leistungen als Hausbesuche anbieten. Daher mußte ich die Preise leider anpassen.
Pro Sitzung der schwangerschaftsbegleitenden Akupunktur berechne ich 20 Euro.
Für die geburtsvorbereitende Akupunktur können Sie zwischen zwei Modellen wählen, da man ja nie weiß, wann genau das Kind geboren wird:
Entweder zahlen Sie einmalig 240 Euro (max. 6 Sitzungen) oder Sie buchen die Sitzungen einzeln zum jeweiligen Preis von 50 Euro.
Die geburtsvorbereitende Akupunktur beginnt ca. in der 35.SSW und endet am ET.
Ich halte diese Preise bewusst so niedrig, damit diese wunderbare Begleitung der Schwangerschaft für jede Frau möglich ist.
Das Geld ist jeweils zur Behandlung in bar zu entrichten.
Kosten für Akupunktur zur Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden dagegen werden von den Krankenkassen übernommen.

