Kosten für Hebammen-Leistungen
Alle Kosten für Hebammen-Leistungen werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Sie haben während der gesamten Zeit der Schwangerschaft, des Wochenbettes und der Stillzeit Anspruch auf Hebammenhilfe.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, rechne ich die Leistungen direkt über Ihre Krankenversicherungskarte mit der Kasse ab.
Sollten Sie bei einer Privatkasse versichert sein, bekommen Sie eine Rechnung von mir, die Sie dann an Ihre Privatkasse weiterleiten.
In der Regel erstatten auch die Privatkassen alle Hebammen-Leistungen. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, klären Sie dies bitte vorher direkt mit Ihrer Privatkasse.
Kosten für Akupunktur in der Schwangerschaft
Nur die Kosten für schwangerschaftsbegleitende oder geburtsvorbereitende Akupunktur werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
NEU ab 01.11.2023
Pro Sitzung der schwangerschaftsbegleitenden Akupunktur berechne ich 15 Euro, für die
geburtsvorbereitende Akupunktur, fallen Kosten von Kosten von 50 Euro pro sitzung für Sie an. Die geburtsvorbereitende Akupunktur beginnt ca. in der 35.SSW und endet am ET.
Ich halte diese Preise bewusst so niedrig, damit diese wunderbare Begleitung der Schwangerschaft für jede Frau möglich ist.
Das Geld ist jeweils zur Behandlung in bar mitzubringen.
Kosten für Akupunktur zur Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden dagegen werden von den Krankenkassen übernommen.